Der 44,-€ Mitarbeitergutschein vom Zapfhahn

Mitarbeitergutscheine

 

Der Mitarbeitergutscheine vom Zapfhahn.

Mit dem Zapfhahn Mitarbeitergutschein können Sie als Arbeitgeber motivieren, anerkennen, belohnen, Gehälter erhöhen oder einfach nur Freude zum Geburtstag oder Weihnachten schenken und gleichzeitig die Firmenfinanzen entlasten.

Für sehr viele Mitarbeiter ist es eine große Umstellung in Home-Office zu arbeiten. Das Umfeld ist komplett verschieden, es muss herausgefunden werden, wie man bestmöglich miteinander kommunizieren kann, um weiterhin eine perfekte Zusammmenarbeit zu ermöglichen. Das Wichtigste zur Zeiten der Corona Pandemie ist, sich im Team gegenseitig zu supporten und seinen Mitarbeitern gerade in dieser Zeit Rückhalt zu geben. Wöchentliche Meetings mit allen, viel positive Kommunikation per Teamcalls, 1:1 Calls und die gemeinsame Freude auf die Zeit nach dieser Ausnahmesituation machen es leichter, diese stressige Zeit gemeinsam zu meistern!

Dennoch bleibt in diesem Rahmen oft keine Zeit, jedem Mitarbeiter das Gefühl zu geben, seine Arbeit wird wertgeschätzt. Mit einem freundlichen persönlich geschriebenen Grußwort überreicht, erhöhen Mitarbeitergutscheine garantiert das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Adressieren Sie die anerkennenden Worte und Gesten daher unbedingt an die Person, die es betrifft. Der Empfänger muss spüren: Ich bin damit ganz persönlich gemeint. Denn nur so erfährt der Mitarbeiter Wertschätzung der eigenen Person und Leistung.

Wer als Führungskraft wahre Wertschätzung vermittelt und lebt, wird langfristig die Arbeitsatmosphäre spürbar verbessern und mit loyalen, leistungsfähigen und begeisterten Mitarbeitern belohnt.

Gefühle wirken wesentlich stärker als sachliches Lob und Argumente.

Ich habe ich schon vielen Mitarbeitern von kleinen und großen Firmen Genusspakete vom Zapfhahn zuschicken dürfen. Egal ob es die kleine Aufmerksamkeit ist oder das große Dankeschön-Paket, das Feedback war immer außerordentlich positiv.

Beim Essen senden alle fünf Sinne – Schmecken, Riechen, Sehen, Fühlen und Hören – Botschaften ans Gehirn. Kennen Sie ein andres Geschenk was so viele Sinne anspricht? Schon das Aussuchen der feinen Sachen macht dem Beschenkem Spaß! Und dann kommt das Paket und man packt die liebevoll eingepackten Sachen erwartungsvoll aus. Bereits jetzt freut man sich schon auf die Gerichte, die man damit verfeinern und kochen kann.

Die Verknüpfung von Emotionen und Nahrung beginnt bereits im Kindesalter. Aus diesem Grund sollten Sie sich auch für ein Mitarbeitergutschein aus dem Zapfhahn entscheiden. Lesen Sie hierzu auch diesen tollen Artikel von Michael Macht, Institut für Psychologie, Universität Würzburg: https://www.ernaehrungs-umschau.de/fileadmin/Ernaehrungs-Umschau/pdfs/pdf_2005/08_2005/EU08_304_308.pdf

Mitarbeitergutscheine erfreuen sich ständig wachsender Beliebtheit, denn der Grund ist klar: Es gibt eine bessere Möglichkeit, seinen Mitarbeitern etwas Gutes zu tun und Steuern und Sozialabgaben zu sparen!
Auch ihr Steuerberater wird bestätigen, dass lt.  Einkommensteuergesetz Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und nach § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV sozialversicherungsfrei sind. Und mit dem Mitarbeitergutschein steht den Mitarbeitern die gesamte Bandbreite von leckeren genussvollen Dingen aus dem Zapfhahn zur Verfügung.
Die Abwicklung ist dabei ganz einfach: die Mitarbeitergutscheine können Sie hier im Onlineshop kaufen.
Oder, insbesonder wenn es sich um große Stückzahlen handelt, Gutscheine direkt bei uns auf Rechnung bestellen. Hierbei können Sie sich individuelle Gutscheine aussuchen und sich natürlich auch Ihr Logo auf den Mitarbeitergutschein drucken lassen.

Geschenkideen rund um die verschiedensten Anlässe:
Ostern
Nikolaus
Weihnachten
Geburtstag
Hochzeit/Heirat
Verlobung
Jubiläum
Geburt
Taufe
Abschiedsgeschenk
Jahresabschlussgeschenk
Adventsgeschenk
Vatertag
Muttertag
Babyshower
Babyparty
Einweihungsfeier
Richtfest
Jahrestag
Junggesellenabschied

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu dem von uns angebotenen Produkt. Der jeweilige steuer- und rechtliche Sachverhalt Ihres Unternehmens muss jedem Einzelfall von Ihnen überprüft werden. Bitte holen Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

 

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